Wir stehen für Privatkunden in allen steuerlichen Bereichen zur Verfügung. Ob es um die jährliche Einkommensteuererklärung geht, den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, um die Beurteilung und Deklaration in- oder ausländischer Kapitaleinkünfte oder sonstiger Einkünfte z.B. auch aus Renten – wir finden den richtigen Weg und besprechen die steueroptimale Lösung. Wir informieren unsere Mandanten in regelmäßigen Abständen über sie betreffende Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung und beraten gerne vor zu treffenden Entscheidungen.
Einkünfteermittlung aus Vermietung und Verpachtung
Ein besonderer Augenmerk der Kanzlei liegt auf Bereich der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier achten wir auf die steuerlichen Komponenten beim Kauf (Grunderwerbsteuer), ermitteln aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten die korrekten Bemessungsgrundlagen für die Abschreibungen und stehen auch beratend zur Seite, wenn es um die Einzelheiten der gewählten Finanzierung geht. Für die Ermittlung der Einkünfte können wir professionell die gesamte Buchhaltung für das betreffende Objekt erstellen, übernehmen aber auch gerne die von der Hausverwaltung erstellten Abrechnungen zur Ermittlung der steuerrechtlichen Ergebnisse.
Beratung und Optimierung
Die Beratung erstreckt sich für Privatkunden nicht nur auf den Bereich der Einkommensteuer, auch im Bereich der steuerlichen Optimierung der Vermögensplanung und der steuerlichen Analyse von Kapitalanlagen sind wir erfahren genug, um eine Einschätzung abgeben zu können.
Vermögen übertragen oder schenken
Ein weiterer wichtiger Bereich der Beratung von Privatkunden betrifft den Bereich der Vermögensübertragung. Der Bereich der Schenkung- und Erbschaftsteuer wird in den heutigen Zeiten immer wichtiger, zu viele Fehler kann man in diesem Bereich machen. Unsere steuerrechtlichen Kenntnisse stellen wir auch in gemeinsamen Gesprächen mit Rechtsanwälten und Notaren zur Verfügung,, um nicht nur steueroptimal, sondern auch juristisch beraten mit den Mandanten die richtige Entscheidung zu erarbeiten.
Die Tätigkeiten in der Steuerdeklaration im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer umfasst dabei nicht nur die Zusammenstellung der Vermögensgegenstände für die Steuererklärung , sondern auch deren steuerlicher Bewertung (besonders im Bereich der Grundstücksbewertung).